Förderungen für Alarmanlagen in Oberösterreich (OÖ)
Das Land Oberösterreich bietet Eigentümern oder Mietern von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohnungen eine jeweils 30-prozentige Förderung beim Kauf und Einbau von Alarmanlagen, wenn das Einkommen des Förderwerbers eine gewisse Obergrenze (zB 2-Personen Haushalt: max. 55.000 Euro) nicht überschreitet.
Es gelten für die Alarmanlagenförderung in OÖ folgende Einkommensgrenzen:
- bei einer Person: Euro 37.000,--
- bei zwei Personen: Euro 55.000.--
- jede weitere Person: zus Euro 5.000,--
- jedes Kind das nicht im Haushalt lebt, für das aber Alimentationszahlungen zu leisten sind: zusätzlich Euro 5.000,--
Die Förderung erfolgt in Form eines Direktzuschusses in der Höhe von 30 Prozent der anerkannten Investitionskosten (brutto), maximal jedoch 1.000 Euro. Es werden nur die Anlagen gefördert, die den geltenden Ö-Normen (EN 50130 und EN 50131) entsprechen und von einem gewerberechtlich befugten Unternehmen, wie der Dorner & Mayer GmbH, eingebaut werden.
Link: Informationen zur Förderung von Alarmanlagen in Oberösterreich.